In Lippe hat fast jeder zweite Berechtigte einen Antrag auf das Betreuungsgeld für Kleinkinder gestellt. Das hat der Jugendhilfeausschuss des Kreises festgestellt.
Bisher hat der Kreis Lippe 45 Anträge bewilligt. In derselben Zeit wurden 55 Anträge abgelehnt, weil die Antragssteller außerhalb des Stichtags lagen. Für noch sehr junge und für noch ungeborene Kinder sind schon 400 Anträge eingegangen. Seit August können Eltern da Betreuungsgeld für Kinder im Alter zwischen 15 und 36 Lebensmonaten beantragen, wenn sie sich zu Hause um ihren Nachwuchs kümmern. Gleichzeitig verzichten sie auf einen Platz in einer Kindertagestätte.