Der Kreis Lippe weist auf Änderungen beim Passbild im Führerschein hin. Ab sofort müssen die Lichtbilder für die Fahrerlaubnis wie auch beim Reisepass biometrisch sein.
Das Lichtbild muss eine Größe von 45 mal 35 Millimeter haben. Dabei muss das Gesicht zentriert auf dem Foto platziert sein. Nach den neuen Vorgaben sind ein neutraler Gesichtsausdruck mit geschlossenem Mund und geradem Blick in die Kamera erforderlich. Außerdem ist grundsätzlich keine Kopfbedeckung erlaubt. Der Hintergrund muss einfarbig hell sein. Bei Verlust des Führerscheins muss dieser neuerdings sofort gemeldet und ein Ersatzdokument angefordert werden. Arne Heger, Radio Lippe.