Im Fall eines 22jährigen Blombergers hat das Amtsgericht Detmold eine Geldstrafe von 900 Euro verhängt. Der Mann hatte eine Bekannte angegriffen und verletzt. In welchem Verhältnis der Angeklagte und das Opfer genau zu einander standen, ließ sich im Prozess nicht klären, sagte uns ein Gerichtssprecher im Radio Lippe-Gespräch. Auch ließen sich nicht alle Vorwürfe gegen den Blomberger erhärten. Deshalb erging das Urteil auch wegen einfacher Körperverletzung und nicht wegen gefährlicher Körperverletzung. Der Angeklagte hatte in dem Verfahren zu den Vorwürfen geschwiegen. Er ist einschlägig vorbestraft.