Ab heute dürfen in Lippe Feuerwerkskörper verkauft werden. Nicht zuletzt aufgrund zweier schwerer Explosionsunglücke in OWL im vergangenen Jahr weisen die zuständigen Stellen noch einmal auf die Gefahren von Böllern aller Art hin. Nur an über 18jährige sei der Verkauf der Knaller der Kategorie II erlaubt. Geprüftes Feuerwerk trägt außerdem eine so genannte BAM–Nummer. Die Detmolder Bezirksregierung hat angekündigt ihre Kontrollen beim Verkauf und der Lagerung der Raketen und Böller noch einmal zu verschärfen. Geschäfte müssen beispielsweise auch Mengen-Höchstgrenzen einhalten. Im vergangenen Jahr sind 95 Einzelhändler in OWL überprüft worden, bei etwa jedem vierten stellten sie Mängel fest.