Der Schuss auf den Fuß eines Bordellgastes in Lage vor etwa einem Jahr hat für einen Mann aus Bielefeld jetzt noch schärfere Konsequenzen. Das Landgericht Detmold hat die Strafe für den Schützen in der Berufung erhöht.
Vom Detmolder Amtsgericht war der Mann zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Mit diesem Urteil waren er und die Staatsanwaltschaft aber nicht einverstanden. Gestern nun entschieden die Richter am Landgericht, den Bielefelder ein halbes Jahr länger ins Gefängnis zu schicken. Der Grund: Sie verurteilten den Mann nicht nur wegen gefährlicher Körperverletzung sondern auch wegen des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz. Das war bei dem ersten Urteil nicht mit eingeflossen. Ob in dem Fall eine Revision beantragt wird, steht spätestens in einer Woche fest.