Der Angeklagte im Bosseborn-Prozess kann sich im Fall seiner Verurteilung keine Hoffnungen auf eine vorzeitige Entlassung machen. Ein Gutachter empfiehlt für ihn die Sicherungsverwahrung, weil er ihn für voll schuldfähig und weiterhin gefährlich hält.
Der Experte kommt zu dem Schluss, dass man bei dem Angeklagten von einer Art Hangtäter ausgehen muss. Das bedeutet, dass weitere Straftaten nach einem Gefängnisaufenthalt nicht auszuschließen sind. Sicherungsverwahrung bedeutet, dass ein Straftäter auch nach Verbüßung seiner eigentlichen Haftstrafe auf unbestimmte Zeit im Gefängnis bleiben muss. Der Angeklagte im Bosseborn-Prozess muss sich gemeinsam mit seiner Ex-Frau verantworten, weil beide zwei Frauen zu Tode misshandelt haben sollen.