Der Prozess um einen Brandanschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft in Porta Westfalica muss neu aufgerollt werden. Die Richter am Mindener Schöffengericht haben entschieden, den Fall an ihre Kollegen in Bielefeld abzugeben. Die Richter finden, dass auch eine Verurteilung wegen versuchten Mordes infrage kommt. Solche Vorwürfe dürfen nur am Landgericht verhandelt werden. Grund für diese Wende ist die Aussage eines Angeklagten: Er hatte ausgesagt, dass die Vier erst Benzin von einer Tankstelle holen mussten, um die beiden Molotow-Cocktails zu bauen, die sie später auf die Unterkunft warfen. Der Anschlag war somit nicht so spontan wie erst angenommen und den Angeklagten war klar, was sie anrichten könnten, so die Richterin.