Kommunen dürfen Kosten von hochmodernen Kanalsanierungen auf die Anleger umlegen. Das hat das Verwaltungsgericht Minden jetzt in einem erstmals aufgetauchten Fall entschieden.
Bürger aus Bielefeld hatten gegen Beiträge der Stadt geklagt. Diese hatte marode Straßenkanäle im so genannten Inliner-Verfahren saniert. Das bedeutet: Ein mit Kunstharz getränkter Schlauch wird in den alten Kanal eingebracht, passt sich an und verschließt alle Risse. Das Gericht sagt: Diese Arbeiten sind keine Reparatur, sondern eine Art Neubau, deshalb dürfen Kommunen die Anlieger heranziehen, Klagen sind unzulässig. Christian Spönemann für Radio Lippe.