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Sebastian Poullie
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Nachrichten aus dem Kreis Lippe

Bund und Länder einigen sich auf Lockdown-Verlängerung

Lockdown wird bis zum 14. Februar verlängert; Schulen bleiben geschlossen, medizinische Masken werden Pflicht.

Mehrere Stunden lang haben Kanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder um eine Verschärfung der Lockdown-Regeln gerungen. Größter Streitpunkt war unter anderem, unter welchen Bedingungen Schulen und Kitas wieder öffnen dürfen. Große Sorgen bereiten der Politik mögliche Virus-Mutationen.

Das sind die wichtigsten Ergebnisse der Bund-Länder Beratungen im Überblick

- Der LOCKDOWN wird bis zum 14. Februar verlängert.

  • Gastronomie, Freizeiteinrichtungen und weite Teile des Einzelhandels bleiben weiterhin geschlossen.
     
  • KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN: Es gilt der dringende Appell, alle Kontakte in den nächsten drei Wochen auf ein absolutes Minimum zu beschränken. Menschen des eigenen Hausstands dürfen maximal eine weitere Person eines anderen Hausstands treffen. Dabei sollte der Kreis der haushaltsfremden Personen klein und konstant gehalten werden.
     
  • MASKENPFLICHT: Im öffentlichen Personenverkehr besteht die Pflicht eine medizinische Maske (entweder OP-Masken, Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2-Masken) zu tragen. Selbstgenähte Mund-Nasenbedeckungen reichen in Bussen und Bahnen damit nicht mehr aus. Das Fahrgastaufkommen im ÖPNV soll zudem durch mehr Homeoffice gesenkt werden.
     
  • HOMEOFFICE: Unternehmen müssen ihren Mitarbeitern Homeoffice ermöglichen, wo es die Tätigkeiten zulassen. Andernfalls müssen die Arbeitgeber ausdrücklich begründen, warum der Mitarbeiter in der Firma arbeiten muss. Die Regelung soll bis zum 15. März gelten.
    In den Unternehmen ist auf ausreichende Abstände zwischen den Arbeitsplätzen und auf Solomittagspausen zu achten. Reichen die Abstände nicht aus, muss der Arbeitsgeber kostenlose, medizinische Masken zur Verfügung stellen.
     
  • SCHULEN UND KITAS: Schulen bleiben bis zum 15. Februar grundsätzlich geschlossen. Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten. Für Abschlussklassen können gesonderte Regelungen vorgenommen werden. In Kindertagesstätten wird analog verfahren.
     
  • ALTEN- UND SENIORENHEIME: In Alten- und Seniorenheimen gilt für das Personal beim Kontakt mit Bewohnern eine FFP2-Maskenpflicht. Die Einrichtungen müssen außerdem Mitarbeiter und Besucher konsequent testen.
     
  • GOTTESDIENSTE: Bei Gottesdiensten muss der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt bleiben. Am Platz muss eine medizinische Maske getragen werden. Gesang bleibt verboten. Wollen mehr als 10 Personen zusammenkommen, muss dies zwei Tage vorher beim Ordnungsamt angemeldet werden, sofern nicht eine grundsätzliche Anmeldung besteht.
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