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Kai Below
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Nachrichten aus dem Kreis Lippe

Corona in Lippe: Ein weiterer Todesfall - Inzidenz minimal gesunken

Hier bei uns in Lippe ist ein weiterer Mensch gestorben, der mit dem Coronavirus infiziert war. Das geht aus den heutigen Daten des Robert-Koch-Instituts hervor. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit dem Virus steigt damit in Lippe auf 407. Bei den Gesamtinfektionen gab es im Vergleich zu gestern einen ähnlichen Anstieg wie in den vergangenen Tagen. Die Inzidenz sank minimal auf rund 167.

Alle Nachrichten und Zahlen zur Pandemie in Lippe

Die Impfmöglichkeiten in dieser Woche:

  • Montag bis Freitag, 13. bis 17. September, 9 bis 15 Uhr, Impfcontainer, Braunenbrucher Weg, 32758 Detmold (neben dem Jobcenter)
  • Montag bis Mittwoch, 13. bis 15. September, 9 bis 15 Uhr, Impfbus, Schulzentrum Lohfeld, Wasserfuhr 25, 32108 Bad Salzuflen (Impfangebot für ALLE Bürger!)
  • Samstag, 18. September, 10 bis 15 Uhr, Impfbus, Theaterplatz 1, 32756 Detmold (vor dem Landestheater)
  • Sonntag, 19. September, 11 bis 16 Uhr, Impfbus, Poggenpohl 6, 32758 Detmold-Herberhausen (vor dem Kiosk)
     

Bitte mitbringen:

  • Lichtbildausweis
  • Krankenkassenkarte (wenn vorhanden, nicht zwingend erforderlich)
  • Impfpass (wenn vorhanden, nicht zwingend erforderlich)
  • Bei unter 16-Jährigen: Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten und der von den Erziehungsberechtigten unterschriebene Aufklärungsbogen zur Covid 19-Impfung (zum Download auf der Internetseite des RKI: Aufklärungsmerkblatt für mRNA-Impfstoffe und Aufklärungsmerkblatt Vektor-Impfstoff).
  • Bei Minderjährigen ab dem 16. Lebensjahr kann die Einwilligung selbstständig durch die Jugendliche bzw. den Jugendlichen erfolgen, sofern von der notwendigen Einsichts- und Einwilligungsfähigkeit in die Impfung auszugehen ist.
  • Bei 12- bis 15-Jährigen findet eine medizinische Beratung und Aufklärung durch die Ärztinnen und Ärzte statt. Bei dem Beratungsgespräch sollte ein Erziehungsberechtigter anwesend ein. Sofern keine Begleitung durch eine sorgeberechtigte Person zum Impftermin erfolgt, vergewissern sich die impfenden Ärztinnen und Ärzte imZweifelsfall von der Einsichtsfähigkeit des bzw. der Minderjährigen. Wichtig: Um die Impfungen bei 12- bis 15- Jährigen durchführen zu können, ist die Einwilligung einer sorgeberechtigten Person erforderlich!

Wer zwischen 12 und 18 Jahren alt ist, erhält den Impfstoff von Biontech. Alle anderen können zwischen Biontech und Johnson & Johnson wählen. Bei Johnson & Johnson erfolgt eine individuelle Risikoanalyse bei Personen unter 60 Jahren. 

Bescheinigung für die Impfung 12- bis 15-Jähriger (Einwilligung eines Sorgeberechtigten)

Diese Arztpraxen bieten die Impfung an