Der Kreis Lippe hat die Corona-Regelungen für Religionsgemeinschaften verlängert. Die neue Allgemeinverfügung läuft nach seinen Angaben jetzt bis zum 9. März. Für Gottesdienste in Lippe gilt damit weiterhin die 3G-Regel. Außerdem muss der Mindestabstand von eineinhalb Metern eingehalten werden und die Maskenpflicht bleibt bestehen, schreibt der Kreis Lippe.
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