Sportunfälle gelten nicht zwingend als Arbeitsunfälle. Das hat das Detmolder Sozialgericht nach einem Vorfall an der Hochschule OWL entschieden.
Der Kläger, ein Fachhochschulstudent, hatte sich bei einem Fußballturnier des Studentenausschusses eine schwere Knieverletzung zugezogen. Die Unfallkasse NRW wollte für die Folgen aber nicht zahlen, daraufhin klagte der Student. Das Detmolder Sozialgericht wies den Mann aber in die Schranken. Denn das Turnier sei keine Veranstaltung des regulären Hochschulsports gewesen. Der Kläger kündigte an, in Berufung zu gehen.