Das Landgericht Detmold hat eine Datenschutz-Klage gegen den Kreis Lippe abgewiesen. Ein Lehrer des Felix-Fechenbach-Berufskollegs hatte sich über die elektronische Schließanlage der kreiseigenen Schule beschwert. Der Mann war der Ansicht, dass die elektronischen persönlichen Schlüssel zu Unrecht Daten sammeln und dass sich damit Bewegungsprofile erstellen ließen. Der Lehrer verlangte Auskunft über die Daten, deren Löschung und ein Schmerzensgeld. Das Gericht wies die Klage ab, weil es inzwischen auch nicht personalisierte Schlüssel an der Schule gibt und weil der Kreis die Löschung der Daten ausreichend nachgewiesen hat. Mangels körperlichen Schadens lehnte das Gericht auch ein Schmerzensgeld ab. Die Anonymisierung wollte ich erreichen, sagte der Kläger heute im Radio Lippe-Gespräch.