Ein Drogenhändler aus Detmold ist zu einem Jahr und zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Diese Strafe hat das Detmolder Amtsgericht verhängt.
Über einen Zeitraum von 15 Monaten hatte der 40-Jährige mit Marihuana gehandelt – pro Monat mit mindestens 100 Gramm. Das Gericht schloss sich der Auffassung der Staatsanwaltschaft an, dass der Verurteilte mit seinen Dealereien seien Lebensunterhalt bestritt. Dies gab der Mann auch schließlich zu, nachdem er zunächst behauptete, seinen Eigenkonsum sichergestellt zu haben. Nach dreimonatiger U-Haft hielt das Gericht die Bewährungsstrafe für angemessen.