Das neue Arbeitszeitgesetz soll statt einer täglichen eine wöchentliche Höchstarbeitszeit regeln. Mit dieser Forderung könne die Gastronomie flexibler auf die Kunden reagieren, heißt es vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband Lippe. Eine solche Situation entstünde laut Geschäftsführer Kai Buhrke etwa bei einer Gruppe, die sich für 19:00 Uhr anmeldet, wegen eines Staus aber erst gegen 22:00 Uhr ankomme und trotzdem noch ihr Essen haben wolle. Auch das Gesetzesziel, Aushilfsarbeitskräfte in feste sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse zu überführen greife eher nicht. Für stundenweises Kellnern am Abend oder am Wochenende werde kaum jemand seine Hauptbeschäftigung an den Nagel hängen, so Buhrke.