Schieder Möbel-Gründer Rolf Demuth muss weiter auf eine Entscheidung über seine vorzeitige Haftentlassung warten. Das Landgericht Bielefeld hatte einer Entlassung zu Weihnachten zwar zugestimmt, die Staatanwaltschaft legte aber Beschwerde ein, berichtet die LZ.
Begründung ist demnach das aus ohnehin schon milde Urteil gegen Rolf Demuth. Das Detmolder Landgericht hatte ihn in 2011 zu einer dreieinhalbjährigen Haftstrafe wegen Kreditbetrugs im Zuge der Schiederpleite verurteilt. Der nun bestimmte Entlassungstermin am ersten Weihnachtstag hätte bedeutet, dass Demuth 18 Monate vor Ende seiner Haft im offenen Vollzug frei kommt. Nun muss das Oberlandesgericht Hamm über die Beschwerde der Staatsanwaltschaft entscheiden.