Die Nordumgehung in Bad Oyenhausen darf gebaut werden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss abgewiesen.
Die Klage sei unbegründet, sagte der Vorsitzende Richter. Es gebe keine Rechtsfehler in dem Plan für die Trasse durch den Oyenhausener Norden. Diese Trasse sei nötig, um einen Verkehrsengpass zu beseitigen. Außerdem verstoße sie auch nicht gegen das Artenschutzrecht. Das Gericht ist überzeugt, dass der Landesbetrieb Straßen.NRW und die Bezirksregierung bei dem Planfeststellungsbeschluss alle Auflagen beachtet haben. Matthias Lehmann für Radio Lippe.