Sieben Bielefelder Berufsfeuerwehrleute können sich über zusätzliche Freizeit freuen. Sie haben in einem Musterverfahren Freizeitausgleich für Mehrarbeit erstritten.
Die Bielefelder Blauröcke mussten in der Vergangenheit 54 Stunden Dienst pro Woche schieben, laut EU-Recht lag das Maximum aber bei 48 Stunden. Dafür steht den Feuerwehrleuten jetzt rückwirkend ein Freizeitausgleich von etwa 100 pro Mann zu. Das hat das Mindener Verwaltungsgericht entschieden, den Klägern aber nur zum Teil Recht gegeben. Denn die Feuerwehrmitglieder hatten ein Vielfaches an Ausgleich geltend gemacht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, 120 weitere Feuerwehrleute haben die Stadt Bielefeld ebenfalls verklagt.
Christian Spönemann für Radio Lippe.