Die Staatsanwaltschaft Detmold begrüßt die geplante Gesetzesverschärfung zum Stalking. Damit wird aus Sicht der hiesigen Anklagebehörde ein Geburtsfehler des Gesetzes beseitigt. Denn bisher konnten die Gerichte das penetrante Nachstellen nur bestrafen, wenn das Opfer als Folge beispielsweise umziehen oder den Job wechseln musste. Diese Art Beweis soll nicht mehr nötig sein. Bisher war die Hürde zu hoch, sagte uns der Detmolder Oberstaatsanwalt Ralf Vetter. Ließ es ein Täter beispielsweise allein bei dauerhaften Anrufen, war bisher eine Verurteilung schwierig. In den meisten Fällen konnten die hiesigen Gerichte die Täter aber trotzdem bestrafen, weil sie oft mit dem Stalking auch andere Delikte wie Beleidigung oder Sachbeschädigung begangen haben.