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Kai Below
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Nachrichten aus dem Kreis Lippe

Detmold: Höchststrafe für Axtmörder von Kalletal

Angeklagter mit Anwalt im Gerichtssaal

Archiv-Bild

Die in folie verpackte Tatwaffe

Die Tatwaffe

Höchststrafe für den Axtmörder von Kalletal-Stemmen: der 37-Jährige ist heute wegen Mordes und mehrfacher Vergewaltigung zu lebenslanger Haft verurteilt worden, außerdem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest, womit eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen ist. Außerdem ordnete das Gericht Sicherungsverwahrung an, so dass der Mann auch nach Verbüßung der eigentlichen Strafhaft nicht freikäme.

Der Aserbaidschaner hatte aus Eifersucht einen schlafenden Mann mit einem Axthieb getötet.

Nach der Tat war er wochenlang auf der Flucht.

++Update 10:20 Uhr: Staatsanwaltschaft und Nebenklage fordern in ihren Plädoyers lebenslänglich und anschließende Sicherungsverwahrung - Verteidigung will Verurteilung ohne Feststellung der besonderen Schwere der Schuld++

Im Prozess um den Axtmord von Kalletal wird das Landgericht Detmold voraussichtlich heute (17.02.) das Urteil verkünden. Der Angeklagte muss mit lebenslanger Haft und Sicherungsverwahrung rechnen.

Tödlichen Axthieb zugegeben - Vergewaltigung abgestritten

Der 37-Jährige hat im Prozess zugegeben, im vergangenen Juni aus Eifersucht den neuen Partner seiner Ex-Freundin im Schlaf mit einer Axt erschlagen zu haben. Die Anklage wirft dem Aserbaidschaner auch vor, die Frau danach vergewaltigt zu haben. Das stritt der Mann ab. Seine Ex-Freundin belastete ihn beim vergangenen Prozesstag allerdings schwer.

Lebenslänglich und Sicherungsverwahrung drohen

Das Mordopfer hatte beiden bei der Flucht vor dem Krieg in Ukraine geholfen. Wie sich später herausstellte, hat der Angeklagte vor einigen Jahren schon eine Frau mit einer Axt umgebracht. Auch das spricht bei einer Verurteilung heute für die höchstmögliche Strafe.

Festnahme nach wochenlanger Flucht

Geständnis zum Prozessauftakt