Heute gehts am Detmolder Landgericht noch mal um die Sicherungsverwahrung für einen 40-jährigen Mann aus Sachsen. Der soll vor knapp einem Jahr im Liemer Krug in Lemgo versucht haben, eine Frau im Schlaf sexuell zu missbrauchen.
Die sexuelle Belästigung an sich wäre noch kein Grund für eine Sicherungsverwahrung. Der Mann ist in den vergangenen 20 Jahren aber schon wegen Vergewaltigung, Kindesmissbrauch und räuberischer Erpressung zu vielen Jahren Gefängnis verurteilt worden.
Sollte der Vorwurf aus Lemgo stimmen, könnten die Richter zu dem Entschluss kommen, dass von ihm eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht und er in Sicherungsverwahrung gehört.
Zuletzt war ein Entlastungszeuge nicht bei der Verhandlung aufgetaucht, deswegen geht der Prozess jetzt erstmal weiter. Ein Urteil soll in zwei Wochen fallen.