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Stephan Kaiser
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Nachrichten aus dem Kreis Lippe

Detmold: Sicherungsverwahrung für pädophilen Wiederholungstäter

Ein Detmolder muss wegen seiner pädophilen Neigung auf unbestimmte Zeit hinter Gitter. Das Landgericht verurteilte ihn wegen versuchten Kindesmissbrauchs und wegen Kinderpornos zu dreieinhalb Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung.

Das Ganze hat eine lange Vorgeschichte. Der Mann war im Jahr 2012 schon wegen Kindesmissbrauchs zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Ein Jahr später folgte der nächste Fall und der Detmolder musste ins Gefängnis. Vergangenes Jahr kam er frei, wurde dann aber laut Gericht regelmäßig kontrolliert.

Bei einer dieser Kontrollen Anfang dieses Jahrs fiel dann auf, dass der Detmolder sich wieder Kinderpornos im Darknet besorgt hatte und dass er sich per Whatsapp an ein zehnjähriges Mädchen heranmachen wollte. Aus Sicht des Gerichts hat der Mann einen Hang zu pädophilen Straftaten – deshalb jetzt die Sicherungsverwahrung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung hatte eine Haftstrafe ohne anschließende Sicherungsverwahrung gefordert.