Nach dem Urteil im Detmolder Auschwitz-Verfahren werden bis zur Rechtskraft der Entscheidung mindestens noch mehrere Monate vergehen. Die Verteidigung des angeklagten 94-jährigen Lagensers hat erwartungsgemäß Revision gegen die Entscheidung eingelegt. Das ist ein normaler Schritt, sagte uns eine Gerichtssprecherin. Es gehe zunächst vor allem um das Einhalten von Fristen. Auch ein Antrag der Nebenkläger liege schon vor. Jetzt müssen alle Beteiligten erstmal auf die schriftliche Urteilsbegründung des Gerichts warten. Dafür gibt es neun Wochen Zeit. Danach haben die Antragsteller einen Monat, um die die Revision zu begründen. Dann geht der Fall geht zum Bundesgerichtshof. Weist der die Revision zurück, ist das Urteil zu fünf Jahren Haft rechtskräftig und die Haftfähigkeit des Angeklagten muss geprüft werden. Sieht der BGH aber Fehler, kann sich das Verfahren noch deutlich länger hinziehen.