Das Landgericht Braunschweig hat eine von der Umweltorganisation Greenpeace unterstützte Klage gegen Volkswagen abgelehnt. In dem Zivilprozess wollten die drei Kläger erreichen, dass dem Autobauer der Verkauf von Verbrennungsmotoren ab 2030 untersagt wird.
Gericht: VW hält sich an geltendes Recht
Jetzt hieß es: VW halte sich an die geltenden Vorschriften. Daher müssten die Kläger die Emissionen dulden. Ein ähnliches Verfahren läuft gerade vor dem Landgericht Detmold. In gut einer Woche soll hier bei uns in Lippe die Entscheidung in der Sache fallen.