Der grausame Tod eines Dreijährigen in Detmold wird wahrscheinlich noch den Bundesgerichtshof beschäftigen. Nachdem das Landgericht Detmold die 15-jährige Halbschwester des Opfers vergangene Woche zu einer mehrjährigen Jugendhaftstrafe verurteilt hat, hat ihr Anwalt jetzt die Revision eingereicht.
Siebeneinhalb Jahre Jugendhaft wegen Mordes, so lautete das Urteil des Landgerichts Detmold. Eine Gerichtssprecherin bestätigte uns, dass die Verteidigung in Revision geht. Damit ist das Urteil also erst mal noch nicht rechtskräftig. Weil das Mädchen minderjährig ist, fand der gesamte Prozess ohne Publikum statt. Das genaue Motiv blieb unklar, lediglich von Geschwisterrivalität war die Rede. Die 15-Jährige hatte die Tat umfassend gestanden, ein Gutachter stufte das Mädchen als schuldfähig ein.