Weil er seinen Nachbarn mit einem Messer bedroht und beleidigt hat, muss ein 46-jähriger Detmolder für zwei Jahre ins Gefängnis. Das hat das Landgericht Detmold entschieden.
Die Strafe wurden nicht zur Bewährung ausgesetzt, weil der Mann bereits mehrere Vorstrafen hat und zum Tatzeitpunkt bereits auf Bewährung draußen war.
Vom Vorwurf einer weiteren Beleidigung wurde der Mann freigesprochen, weil er zum Zeitpunkt der Tat eine Blutalkoholkonzentration von 3,7 Promille hatte. Daher erklärten ihn die Richter in diesem Punkt für schuldunfähig.
Zur Diskussion stand auch die Unterbringung in einer Entzugsklinik oder in einem psychiatrischen Krankenhaus. Dafür sahen die Richter allerdings keinen Anlass.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.