Das auch für Lippe zuständige Mindener Verwaltungsgericht bearbeitet momentan Klagen gegen die Ausgangssperren. Ein Lipper ist schon gescheitert mit seiner Klage, auch für ihn gilt jetzt also erstmal weiter die nächtliche Ausgangssperre.
Im Fall des Klägers aus Detmold hat das Gericht schon im Eilverfahren entschieden. Zunächst habe man sich bei der Interessenabwägung für den zeitlich begrenzten Gesundheitsschutz entschieden. Das könne in der Hauptsache, also der Stufe nach dem Eilverfahren, aber wieder anders aussehen.
Der Eingriff in das Leben der Bürger sei schon massiv - und warum beispielsweise das Joggen nach 22 Uhr dem Infektionsschutz schadet, sei auch nur schwer nachvollziehbar.
In einem Herforder Fall ist der Rechtsstreit noch offen, da war noch bis heute Mittag eine Stellungnahme möglich. In OWL haben die Kreise Minden-Lübbecke, Herford, Lippe und Gütersloh die nächtliche Ausgangssperre verhängt.
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