Ein Detmolder ist wegen Geldwäsche zu 11 Monaten und 2 Wochen Haft verurteilt worden. Er hatte sein Konto zwei ihm fremden Männern zur Verfügung gestellt, die er auf der Straße kennengelernt hatte. Die hatten 52.000 Euro auf dessen Konto überwiesen. 500 Euro durfte der 40-järhige behalten, den Rest hob er ab und gab es den beiden Männern. Das Geld stammt aus einem Online-Banking-Betrug. Das Amtsgericht entschied sich dagegen die Strafe zur Bewährung auszusetzten, weil der Verurteilte bereits vorbestraft ist.