Nun ist es beschlossene Sache. Im Rechtsstreit um den Schutz der Marke Jugendherberge hat das Deutsche Jugendherbergswerk Detmold Beschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt.
Im Januar hatte das Bundespatentgericht den Markenschutz aufgehoben und damit einem kommerziellen Hostelbetreiber Recht gegeben. Auch der wollte den Begriff „Jugendherberge“ verwenden. Durch die Beschwerde beim BGH bleibt der Name vorerst im Besitz des DJH. Wir werden es nicht zulassen, dass andere mit dem guten Image der Jugendherbergen und ihrer 100jährigen Tradition Profit machen, sagt DJH-Geschäftsführer Bernd Dohn.