Für die am Hermannsdenkmal geplante Waldbühne ist der letzte Vorhang möglicherweise schon vor der Premiere gefallen. Nach einem Bericht der LZ verweigert der Landesforstbetrieb als zuständige Behörde den Plänen die Genehmigung. Er beruft sich dabei auf geltendes Recht. Denn laut Gebietsentwicklungsplan gilt der geplante Standort der Waldbühne im alten Steinbruch als höchstes Schutzgut.