Der Doppelmörder von Espelkamp bleibt wohl für immer hinter Gittern. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Revision des Mannes abgewiesen. Das Bielefelder Landgericht hatte den 53-Jährigen im März zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt.
Der Angeklagte hatte im Juni letzten Jahres seine von ihm getrenntlebende Ehefrau und seinen Schwager in Espelkamp erschossen. Heimtückisch und aus niederen Beweggründen, sagten die Bielefelder Richter.
Er habe seine Frau bestrafen wollen, weil sie sich von ihm scheiden lassen wollte. Auch seinen Schwager habe er bestrafen wollen, weil er seine Schwester dabei unterstützt hatte. Der Angeklagte hatte die Tat gestanden.