Im Detmolder Drogenprozess gegen eine mutmaßliche achtköpfige Dealerbande gab es zum ersten Verhandlungstag einige Hindernisse. Die Verteidigung stellte Befangenheitsanträge und kritisierte Mängel in der Anklageschrift, heißt es vom Detmolder Landgericht.
Die Befangenheitsanträge wurden abgewiesen. Nach einigem Hin und Her wurde am ersten Verhandlungstag dann nur die Anklageschrift verlesen. Der Prozess wird am 20. April fortgesetzt. Die Staatsanwaltschaft wirft den Männern – darunter drei Horn-Bad Meinberger – vor, in großem Stil Kokain und Marihuana verkauft zu haben. Tatorte waren demnach unter anderem Detmold, Paderborn und Horn-Bad Meinberg. Um welche Gesamtmenge es in dem Fall geht, ist laut Gericht noch unklar. Laut Telefonüberwachung sollen die Angeklagten mehr als 1.000 Verkaufsgespräche geführt haben.