Das Landgericht Detmold hat einen Drogenprozess wegen einer ausstehenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vorsichtshalber verschoben.
Da geht es um die Frage, ob Daten aus dem verschlüsselten Encrochat als Beweismittel zulässig sind.
Genau über solche Daten war die Polizei dem Angeklagten im konkreten Fall aus Horn-Bad Meinberg auf die Spur gekommen. Der EuGH will klären, ob die von französischen Ermittlern gehackten Encrochat-Daten auch in anderen Ländern als Beweis dienen dürfen, selbst wenn so ein Vorgehen dort nicht erlaubt wäre.
Im lippischen Fall soll sich der Angeklagte für rund 115.000 Euro Marihuana zum Weiterverkauf besorgt haben. In Lippe hat es schon eine Reihe ähnlicher Verfahren gegeben.
Bei rechtskräftigen Urteilen hätte die EuGH-Entscheidung keine Auswirkungen. Auf Revisionsfälle aber möglicherweise schon, hieß es vom Detmolder Landgericht.