Die Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie liegen in Detmold im durchschnittlichen Bereich. Für das Aufstellen von Tischen und Stühlen beispielsweise auf einer Terrasse zahlt ein Detmolder Gastwirt 625 Euro. Das Rechenbeispiel für ein Detmolder Lokal bezieht sich auf die Sommermonate und ein 25 Quadratmeter großes Grundstück. In Bonn und Wuppertal ist doppelt so viel Geld fällig. In Herten und Iserlohn darf das momentan schöne Wetter umsonst für das eigene Lokal genutzt werden. Dort fallen keine Gebühren für die Außengastronomie an. Der Bund der Steuerzahler hatte Städte mit mehr als 60.000 Einwohnern untereinander verglichen.