Das Landgericht Detmold kann einen Fall von Geiselnahme jetzt endgültig abhaken. Ein Mann muss fünf Jahre ins Gefängnis, weil er während eines Trennungs- und Sorgerechtsstreit seine Tochter mit Waffengewalt entführt hat. Das Mädchen war auf einem Supermarktparkplatz in Lage von einem SEK befreit worden.
Danach ist der Vater zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Wegen eines Formfehlers hob der Bundesgerichtshof den Schuldspruch aber auf.
Jetzt legte der Mann ein Geständnis ab und auch die lange Prozessdauer wurde angerechnet. Da der verurteilte Vater auf Rechtsmittel verzichtet, steht der Schuldspruch jetzt auch endgültig.
Er verzichte unter anderem auch deswegen auf eine Revision, weil er möglichst schnell in den Kosovo abgeschoben werden will, sagte uns ein Gerichtssprecher. Das ist nach der Verbüßung der Hälfte der Strafe möglich und das wäre dann in acht Monaten so weit.