Das Verwaltungsgericht Minden hat den Antrag gegen den Neubau einer Flüchtlingsunterkunft in Bad Salzuflen zurückgewiesen. Die Stadt will in dem neuen Haus minderjährige unbegleitete Flüchtlinge unterbringen. Eine Anwohnerin hatte dagegen Klage eingereicht. Begründung war, dass sie eine weitere Verschlechterung ihrer Wohnqualität befürchtet. Laut Gericht pflichten ihrer mehrere Nachbarn bei. Die Richter in Minden kamen aber zu dem Schluss, dass es für einen Eilantrag noch viel zu früh ist. Denn noch liege gar keine Baugenehmigung vor, gegen die man rechtlich vorgehen könnte. Der Neubau ist erst in der nächsten Woche Thema im Hauptausschuss. Die Klägerin kann gegen die Mindener Entscheidung jetzt Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster einlegen.