Zwei Jahre Haft auf Bewährung – das ist das Urteil vor dem Detmolder Amtsgericht für einen 33jährigen Mann. Er war insgesamt fünf Mal in Wohnungen eingestiegen bzw. hatte es versucht. Weitere Infos hat Jutta Neelmeier. Der Angeklagte war ursprünglich zum Arbeiten nach Deutschland gekommen, sagte ein Gerichtssprecher im Radio Lippe-Gespräch. Der Mann habe aber dabei einige Rückschläge erlitten und sei dann ins kriminelle Milieu abgerutscht. Teilweise sei er sogar zu Straftaten gezwungen worden. Deshalb und wegen seines Geständnisses beließ es das Gericht bei der maximal möglichen Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Allerdings muss der Angeklagte bis zum Ausgang eines weiteren Verfahrens in Untersuchungshaft bleiben.