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Stephan Kaiser
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Nachrichten aus dem Kreis Lippe

Einspruch abgelehnt: Detmolder muss Corona-Bußgeld zahlen

Weil er auf einem Parkplatz zu wenig Abstand gehalten hat, muss ein junger Detmolder 200 Euro Strafe zahlen – das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden. Das Ansammlungsverbot der Corona-Schutzverordnung aus dem Frühjahr 2020 habe eine ausreichende gesetzliche Grundlage.

Damit bestätigt das Oberlandesgericht Hamm das Urteil des Amtsgericht Lemgo. Das Gericht hatte den 27-jährigen zu der Geldstrafe verurteilt, weil er sich im vergangenen Mai auf dem Parkplatz der Stadtwerke Bad Salzuflen mit zwei weiteren Personen getroffen hatte. Bei dem Treffen wurde der Mindestabstand nicht eingehalten. Der junge Mann erhob Einspruch gegen das Urteil – ohne Erfolg.

Auch in einem ähnlichen Fall aus dem Kreis Höxter lehnte das Gericht in Hamm den Einspruch ab.