Im Kinderpornofall um einen ehemaligen Bundestagskandidaten aus Lippe läuft es aktuell doch auf einen öffentlichen Prozess hinaus. Die Verteidigung des Mannes hat Einspruch gegen den verhängten Strafbefehl über 15.000 Euro eingelegt. Das hat uns das Amtsgericht Lemgo auf Anfrage mitgeteilt. Bisher hat die Verteidigung des Mannes erstmal nur die Frist für den Einspruch gewahrt. Es kann laut Gericht durchaus noch sein, dass sie ihn wieder zurücknimmt. Bleibt es dabei, müsste sich der Mann öffentlich in einer Gerichtsverhandlung wegen Besitzes und Verbreitung von Kindepornos verantworten. Hätte der ehemalige Politiker den Strafbefehl akzeptiert, wäre der Fall juristisch erledigt gewesen. Ein Strafbefehl bedeutet nicht automatisch, dass ein Angeklagter eine milde Strafe bekommt. So etwas kann einfach unter bestimmten Voraussetzungen ein Verfahren abkürzen. Der Mann soll mehrere Kinderpornobilder in einem Chatraum hochgeladen und auch welche auf dem Rechner gehabt haben.