Das Detmolder Landgericht hat den Klagen von ehemaligen Häftlingen der JVA Detmold zum Teil stattgegeben. Es sprach den zehn Männern Entschädigungen zwischen jeweils 1.000 und 4.000 Euro zu.
Die Zahlungen wurden fällig, weil die Zellen zu klein und unter Umständen ohne deutlich abgetrennte Toilette waren. Grundlage der Entschädigungen war eine Vorgabe des Oberlandesgerichts Hamm. Es hatte entschieden: Pro Häftling muss eine Zelle fünf Quadratmeter Größe haben, hat sie es nicht, sind Klagen zulässig. Ein Sprecher des Detmolder Landgerichts sagte uns: Jetzt rollen Wellen von Klagen auf die Gerichte zu. Christian Spönemann, Radio Lippe