Nach dem Unfall an einem kaputten Bahnübergang in Detmold Heidenoldendorf im vergangenen Juni will das Opfer jetzt Schadensersatz und Schmerzensgeld erstreiten. Das Detmolder Landgericht will am 8. Mai eine Entscheidung in dem Fall verkünden.
Beklagt sind die Deutsche Bahn, die Westfalenbahn und ein Streckenposten. Bei dem Unfall hatte er es versäumt, den kaputten Übergang mit Flatterband zu sichern. Ein Auto prallte daraufhin seitlich mit einem Zug zusammen. Der Streckenposten wurde bereits zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Bahn und die Westfalenbahn fordern, die Klage abzuweisen. Sie sehen eine Mitschuld beim Kläger. Er sei damals zu schnell unterwegs gewesen.