Nach dem Unfall an einem kaputten Bahnübergang in Detmold Heidenoldendorf im vergangenen Juni wird das Landgericht Detmold heute über eine Schadensersatzklage entscheiden. Beklagt sind die Deutsche Bahn, die Westfalenbahn und ein Streckenposten.
Bei dem Unfall hatte er es versäumt, den damals kaputten Bahnübergang mit Flatterband zu sichern. Ein Autofahrer war deshalb in die Seite eines durchfahrenden Zuges geprallt. Der Streckenposten musste deshalb bereits eine Geldstrafe von 3.600 Euro bezahlen. Die Bahn und die Westfalenbahn hatten gefordert, die Zivilklage des Autofahrers abzuweisen. Die Unternehmen sehen bei ihm eine Mitschuld, weil er damals zu schnell gewesen sein soll.