Das Bürgerbegehren zur Hallenbadsanierung in Oerlinghausen kommt wahrscheinlich noch im Februar vor das Oberverwaltungsgericht. Die Initiatoren wollen mit Mitteln des Konjunkturpakets des Bundes unter anderem eine Schulmensa bauen statt das Hallenbad sanieren zu lassen. Der Oerlinghauser Rat hatte das Begehren für unzulässig erklärt. Einen Eilantrag dagegen hatte das Mindener Verwaltungsgericht abgewiesen, daher sind die Richter in Münster am Zug.