Heute entscheidet das Mindener Verwaltungsgericht über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens Stoppp Straßen in Lippe. Das war Anfang November im Kreistag für Unzulässig erklärt worden.
Das Bürgerbegehren richtete sich gegen das PPP Projekt des Kreises. Damit sollen künftig Reparatur und Bauarbeiten an Kreisstraßen langfristig an Privatunternehmen vergeben werden. Dagegen hatten gut 19000 Menschen unterschrieben. Der Kreistag erklärte das Votum für ungültig, weil die Unterschreiber angeblich nicht korrekt über das PPP-Projekt informiert wurden. Die Vertreter des Begehrens sehen aber für heute trotzdem gute Chancen vor Gericht. Es erfülle alle notwendigen Kriterien, sagt der Vertretungsberechtigte Bernd Gröger. Matthias Lehmann für Radio Lippe.