Etappensieg für eine ehemalige Mitarbeiterin in der Oerlinghauser Flüchtlingsunterkunft: Der neue Betreiber muss sie weiter dort arbeiten lassen und ihr auch nachträglich den Lohn für fast ein Jahr zahlen. Sie hatte gegen ihren Rausschmiss geklagt. Vor fast einem Jahr hatte das Deutsche Rote Kreuz den Betrieb in der Oerlinghauser Flüchtlingsunterkunft übernommen. Vorher waren dort die Johanniter Betreiber. Die Ex-Mitarbeiter der Johanniter meinen, dass das DRK sie hätte übernehmen müssen und zwar zu gleichen Konditionen. Die Gewerkschaft Verdi sieht das genauso. Vor Gericht streiten noch zwei Mitarbeiter mit dem DRK – 25 hatten sich mit einer Abfindung zufrieden gegeben. Eine ehemalige Mitarbeiterin hatte vor Gericht schon Recht bekommen. Da das DRK nicht dagegen vorgegangen ist, bekommt sie ihren Job zurück und eine Lohnnachzahlung.