Weil er nach einem schweren Unfall mit seinem Handy einen schwer verletzten Jungen gefilmt haben soll, hat es jetzt ein 49-jähriger Mann mit der Staatsanwaltschaft zu tun. Es laufen Ermittlungen. Wenn es schlecht für ihn läuft, muss der 49-Jährige demnächst sogar mit einer Freiheitsstrafe rechnen.
Der Unfall passierte Anfang November vergangenen Jahres in Detmold. Der 11-Jährige war damals sitzend auf einem Waveboard die Brinkstraße runtergefahren, konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und krachte deshalb in die Seite eines Autos auf der Stoddartstraße. Er erlitt schwere Verletzungen und musste damals per Hubschrauber in eine Spezialklinik nach Bielefeld. Bei den Rettungsarbeiten soll der 49-jährige Beschuldigte nichts Besseres zu tun gehabt haben, als mit seinem Handy zu filmen. Solche Fälle sind seit 2015 nochmal extra im Gesetz geregelt. Wer hilflose Unfallopfer filmt, muss mit einer Geldstrafe oder sogar bis zu zwei Jahren Gefängnis rechnen.