Nach einem tragischen Tod eines 62-Jährigen in einem Schwimmbad im Kreis Lippe klagt die Witwe des Verstorbenen. Wie die LZ heute schreibt, hat ihr Rechtsanwalt erreicht, dass das Verfahren gegen den Schwimmmeister wieder aufgenommen wird. Die Staatsanwaltschaft kam zunächst zu dem Schluss, dass der Schwimmmeister seine Sorgfaltspflicht nicht verletzt habe. Das sieht die betroffene Ehefrau anders: ihrer Meinung nach hätte der Schwimmmeister den Schwimmbereich nicht verlassen dürfen bzw. hätte sich einen Ersatz für seine kurze Abwesenheit suchen müssen. Die Staatsanwaltschaft hat den Fall wieder aufgenommen. Das betroffene Bad äußert sich nicht zu den Ermittlungen.