Der Tod eines 16 Monate alten Jungen in Porta Westfalica wird möglicherweise weiter die Gerichte beschäftigen. Eine 38-jährige Leiterin einer Tagesstätte war zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden, weil sie ihre Sorgfalts- und Aufsichtspflicht verletzt hatte. Der Junge war in einem mit nur wenigen Zentimetern Wasser gefüllten Maurerkübel ertrunken. Die Erzieherin hat Berufung gegen das Urteil eingelegt, heißt es jetzt in einer Pressemitteilung.