Das Bielefelder Landgericht hat das Urteil gegen einen Drogenhändler aus Schieder-Schwalenberg bestätigt. Der Mann muss eine Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren verbüßen.
In erster Instanz hatte das Gericht exakt dasselbe Strafmaß verhängt. Es lehnte im Januar eine Sicherungsverwahrung des 49-Jährigen ab. An der Begründung dafür nahm der Bundesgerichtshof Anstoß und ordnete an, dass das Bielefelder Landgericht eine neue Gesamtstrafe zu bilden. Die Kammer blieb dabei, dass eine Sicherungsverwahrung nicht in Betracht kommt. Allerdings muss der alkohol- und dogensüchtige Verurteilte ihn eine Entziehungsanstalt.