Vor dem Detmolder Landgericht muss sich heute ein weiteres Mal der ehemalige Chef der Paderborner Polizei, Andreas Krummrey, verantworten. Ihm wird versuchte Straf-Vereitelung im Amt vorgeworfen. Nach dem ersten Urteil gegen Krummrey in dieser Sache war die Staatsanwaltschaft in Revision gegangen. Der Grund: Die Richter am Detmolder Landgericht hatten lediglich eine Geldstrafe wegen vorsätzlicher Verletzung des Dienstgeheimnisses verhängt. Krummrey soll in seiner aktiven Zeit einen Arzt der Polizei vor Untreue-Ermittlungen gewarnt haben. Sollte er wegen versuchter Strafvereitelung verurteilt werden, muss Krummrey mit einer Freiheitsstrafe rechnen.